Finanzierung durch den Staat

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Anlehnend an das hervorragend recherchierte, aber leider schon etwas ältere Buch "Gottes Werk und unser Beitrag - Kirchenfinanzierung in Österreich" von Carsten Frerk und Christoph Baumgarten listen wir hier die finanziellen Leistungen, die der Staat Österreich bzw. Bundesländer aus Steuermitteln an Religionsgemeinschaften und für religiöse Zwecke ausgeben oder auf welche Einnahmen sie verzichten.

Direkte Zahlungen

Der Bund zahlt auf Basis des Vermögensvertrags von 1960 und Zusatzverträgen direkt an die Katholische, die Evangelische und die Altkatholische Kirche sowie an die Israelitische Kultusgemeinde. Ursprünglicher Grund dafür ist der Religionsfonds.

2011: 56.592.000 €

2020: 65.752.000 € nur an die Katholische Kirche, um ca. 3,5 Mio. €/Jahr erhöht, und zwar nachträglich, mit einer Nachzahlung für 2018 und 2019.

Der Religionsfonds

Dieser Fonds 1782 wurde vom "aufgeklärt absolutistischen" Kaiser Joseph II. eingerichtet, der das Kirchenvermögen neu strukturierte. Das Ziel war, die Bezahlung der Geistlichen und die Aufrechterhaltung der Kirchengebäude sicherzustellen.

Dies ist eine Zeit, in der die Grundbesitzer noch Lehensherren waren und recht vollständig über ihre "Untertanen" herrschten: Diese hatten weder freie Berufswahl noch Reisefreiheit; selbst für die Eheschließung brauchten sie die Zustimmung ihrer Lehensherren, die in vielen Fällen die Katholische Kirche war. Im Jahrhundert davor wurde der Dreißigjährige Krieg geführt, nach diesem wurden große Gebiete in Österreich mit Gewalt rekatholisiert. Das so als historischer Hintergrund, wenn es um die Legitimität von kirchlichem Grundbesitz geht.

Der Religionsfonds wurde dann über die Jahre weitergeführt. Ab 1885 reichten die Erlöse aus dem Fonds für die Finanzierung der Kirchen nicht mehr aus, der Staat musste zuschießen. Insbesondere nach dem Ersten Weltkrieg führte die Geldentwertung zu weiteren Wertverlusten.

Nach dem Einmarsch der Nazis wurde der Religionsfonds 1939 aufgelöst. Als Ersatz dafür wurde den Religionsgemeinschaft die Möglichkeit gegeben, selbst von ihren Mitgliedern Kirchenbeiträge einzuheben. Auch wenn die Nazi-Diktatur dafür sorgte: dies ist die einzige vernünftige und gerechte Finanzierungsform im Kontext der Vielfalt von Religionen und der damals schon wachsenden Anzahl von Menschen ohne religiöse Bekenntnis.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wollten die Kirchen in Österreich beides haben: Erlöse aus einem Religionsfonds und weiter den Kirchenbeitrag einheben. Dies führte dazu, dass später Verträge mit dem Vatikan und den Religionsgemeinschaften geschlossen wurden, die die Zahlungen regeln.