Konfessionen und Konfessionsfreie in Österreich
Österreich gilt als traditionell katholisches Land. Schon seit Längerem sind jedoch die konfessionsfreien Menschen die zweitgrößte Gruppe nach den Katholiken. Ihr Anteil wächst stetig, während der der Katholiken sinkt.
Auf dieser Seite werden regelmäßig aktualisierte Zahlen zu religiösen Bekenntnissen und den Konfessionsfreien in Österreich dargestellt, sowie die Quellen dieser Zahlen und die Methoden der Bewertung.
Zusammensetzung der österreichischen Bevölkerung nach Konfessionen
Dieses Diagramm stellt die Zusammensetzung der Bevölkerung in Österreich (Anfang 2024: 9,16 Mio.) dar, nach den besten verfügbaren Angaben.
Konfession | Anzahl | % | Anmerkungen, Quellen |
---|---|---|---|
katholisch | 4.626.600 | 50,5 % | Quelle: Offizielle Zahlen der Bischofskonferenz per Ende 2022 + Hochrechnung fünf Quartale |
evangelisch | 255.400 | 2,8 % | Quelle: Offizielle Zahlen von evang.at per Ende 2023 + Hochrechnung ein Quartal |
orthodox | 450.000 | 4,9 % | Statista (2018): 775.000; ÖIF 2016: 5 % = 450.000; Statistik Austria: 437.000 |
muslimisch/alevitisch | 750.000 | 8,2 % | Statista (2016): 700.000, ÖIF 2016: 8 % = 720.000; Statistik Austria: 746.000 |
andere christlich | 100.000 | 1,1 % | Großzügige Schätzung, siehe Erklärungen |
andere nicht christl. | 100.000 | 1,1 % | Großzügige Schätzung, siehe Erklärungen |
konfessionsfrei | 2.888.000 | 31,5 % | Nicht zu den Bekenntnisgruppen zugeordnet, ohne Bekenntnis |
Datenquellen
Die Gesetze in Österreich regeln, wie man Mitglied einer Bekenntnisgemeinschaft wird:
- Gesetz vom 20. Mai 1874, betreffend die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften: §. 3. "Die Erfordernisse der Zugehörigkeit und die Art des Beitrittes zu einer anerkannten Religionsgesellschaft werden durch deren Verfassung bestimmt."
- Gesetz vom 25. Mai 1868, wodurch die interconfessionellen Verhältnisse der Staatsbürger in den darin angegebenen Beziehungen geregelt werden: Artikel 1. "Eheliche oder den ehelichen gleichgehaltene Kinder folgen, soferne beide Eltern demselben Bekenntnisse angehören, der Religion ihrer Eltern.
- Bei gemischten Ehen folgen die Söhne der Religion des Vaters, die Töchter der Religion der Mutter. Doch können die Ehegatten vor oder nach Abschluß der Ehe durch Vertrag festsetzen, daß das umgekehrte Verhältniß stattfinden solle, oder daß alle Kinder der Religion des Vaters oder alle der der Mutter folgen sollen.
- Uneheliche Kinder folgen der Religion der Mutter.
- Im Falle keine der obigen Bestimmungen Platz greift, hat derjenige, welchem das Recht der Erziehung bezüglich eines Kindes zusteht, das Religionsbekenntniß für solches zu bestimmen."
Beide Gesetze stammen noch aus der Monarchie, wie es an der Rechtschreibung erkennbar ist. Das Gesetz aus 1874 hat als Ortsangabe sogar "Budapest".
Diesen Regelungen widerspricht scheinbar ein Passus aus dem viel neueren Meldegesetz 1991 (seither öfter novelliert): § 20 "(7) Die Bürgermeister sind verpflichtet, den gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaften auf Verlangen die Meldedaten all jener in der Gemeinde angemeldeten Menschen zu übermitteln, die sich zu diesen Religionsgesellschaften bekannt haben." Natürlich gibt es beim Umzug nicht plötzlich die Möglichkeit der Eigenangabe: Man muss die Fragen "wahrheitsgemäß" beantworten, und das Religionsbekenntnis besteht bis zum Aus- oder Übertritt. Die Daten des Meldewesens dürfen übrigens nicht für Auswertungen über die Konfessionszugehörigkeit herangezogen werden (§ 14. (1): "Es darf nicht vorgesehen werden, dass die Gesamtmenge der Meldedaten nach dem Religionsbekenntnis geordnet werden kann; andere Auswahlkriterien sind zulässig.").
Die römisch-katholische Kirche reklamiert bekannterweise (wohl mit Bezug aufs Gesetz aus 1874) gerne Menschen, die bei ihr getauft wurden (auch im Ausland), für sich, unabhängig von den Angaben im Meldewesen oder der Bekenntnisse der Eltern. Ob der Pfarrer bei der Taufe eines Säuglings in jedem Fall die gesetzliche Lage (Religion der Mutter und des Vaters) genau überprüft und die für den "Übertritt" notwendige Bestätigung des Austritts aus der vorherigen Bekenntnisgemeinschaft verlangt, ist unklar. Das eröffnet die Möglichkeit von Doppelzuordnungen: Zwei Religionsgesellschaften könnten der Meinung sein, eine Person gehöre zu ihnen. Hier zeigt sich, wie konfus und chaotisch dieser Aspekt in Österreich geregelt ist. Einerseits erwartet die Republik, dass man nur einer oder keiner Religionsgesellschaft angehört, andererseits ermöglicht sie, dass dazu widersprüchliche oder keine Angaben existieren.
Aus den Regelungen und der Praxis der Anwendung geht hervor, dass die Bekenntniszugehörigkeit nicht davon abhängt, was die einzelne Person über sich sagt (oder nicht sagt), sondern von den Bekenntnisgemeinschaften und den Eltern festgelegt wird. Es wäre daher logisch anzunehmen, dass damit auch die Verantwortung der Bekenntnisgemeinschaft einhergeht, ihre "Mitglieder" zu kennen und über ihre Zahl Auskunft zu geben. Dies ist jedoch weder gesetzlich festgeschrieben, noch wird es überall praktiziert. Die größte Bekenntnisgemeinschaft (röm.-katholische Kirche) und einige kleine (evangelische, altkatholische Kirche) liefern tatsächlich diese Zahlen, andere, teilweise auch größere (orthodoxe Kirchen, Islamische Glaubensgemeinschaft) jedoch nicht. Für einen Großteil der gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften bleibt also die nur annähernd richtige Methode der Befragung.
Volkszählung 2001
Dies war die letzte Volkszählung, in der nach dem religiösen Bekenntnis gefragt wurde. Die Zahlen sind also recht veraltet. Damals waren fast 6 von den 8 Millionen EinwohnerInnen katholisch, also fast 75 % der Bevölkerung. Die zweitgrößte Gruppe war damals schon die der Konfessionsfreien, mit 0,96 Mio. Menschen, ca. 12 % der Bevölkerung.
Kultusamt
Das im Bundeskanzleramt beheimatete Kultusamt publiziert alle paar Jahre Zahlen, die es von den anerkannten Religionsgesellschaften erhält. Diese Zahlen sind häufig geschätzt und eine gewisse Übertreibung bei ihnen erscheint nicht abwegig - die Zahl der Mitglieder ist ja eine Voraussetzung für die Anerkennung als Religionsgesellschaft und hilft, die eigene Wichtigkeit zu betonen.
In der neuesten Broschüre mit Jahresangabe 2023 sind teilweise exakte und teilweise von den Religionsgesellschaften geschätzte Zahlen zu den Mitgliedern der einzelnen Gesellschaften enthalten. Sie summieren sich auf 6.376.701 Menschen, das entspricht 70,0 % der Bevölkerung Österreichs (9.104.772 am 1. 1. 2023). Trotzdem steht unter der Tabelle die folgende Angabe: "Anteil der Bevölkerung, der sich zu einer Glaubensgemeinschaft bekennt: 77,6%" mit Bezug auf die Erhebung der Statistik Austria aus 2021.
In der Broschüre mit dem Stand 2020 wies das Kultusamt 75 % der Bevölkerung als zu einer Religionsgesellschaft zugehörig aus. Demnach hätte es in Österreich in diesen Jahren ein Wachstum des Anteils der religiösen Bevölkerung gegeben, was vor dem allgemeinen Trend aller entwickelten Demokratien absurd erscheint und natürlich auch nicht stimmt.
Bei jenen Bekenntnisgemeinschaften, die Zahlen zu ihren Mitgliedern melden, verwendet das Kultusamt diese. Dort, wo offizielle Zahlen fehlen, meldet es die auf Befragungen basierenden Daten.
ÖIF-Forschungsbericht Demographie und Religion 2017
Der Österreichische Integrationsfonds hat den Versuch gemacht, die Zahlen aus der Volkszählung mit Hilfe verschiedener Szenarien für 2016 bis 2046 zu prognostizieren. Obwohl die Arbeit 2017 erschien, hat sie schon die damals bekannten offiziellen Anteile der katholischen und evangelischen Bevölkerung deutlich überschätzt. Sie trifft einige unrealistische Annahmen wie z. B. dass die offizielle Religionsverteilung der Herkunftsländer von MigrantInnen (in islamischen Ländern oft mit 100 % angegeben) auch für die nach Österreich kommenden Menschen gilt.
Statista.com: Religionen in Österreich
Zusammenstellung verschiedener verfügbarer Zahlen aus unterschiedlichen Jahren.
Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland: Konfessionsfreie in Österreich
Nutzt Statista.com und andere Quellen, um eine Verteilung der Konfessionen und der Konfessionsfreien in der Bevölkerung zu schätzen.
Statistik-Austria-Erhebung 2021
Aktuellste Erhebung mit Methodenbeschreibung: "Statistik Austria führte im Auftrag des Bundeskanzleramts vom 1. bis 4. Quartal 2021 eine Erhebung im Rahmen der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung über "Religionszugehörigkeit der Bevölkerung in Privathaushalten im Alter von 16 Jahren und älter" durch. 27.656 Personen (13.251 Männer und 14.405 Frauen) beantworteten die freiwilligen Fragen, das entspricht einer Ausschöpfungsrate von 95,7 % (Männer: 95,5 %, Frauen: 95,8 %)"
Die Frage wurde allen im Haushalt lebenden Personen über 16 Jahren gestellt, es bestand die Möglichkeit, dass für eine andere Person Auskunft erteilt wurde. Kinder unter 16 Jahren wurden anhand der Eltern bzw. eines Elternteils zugeordnet. 4,3 % der Befragten gaben keine Antwort. Es wurden nur Personen in "Haushalten" befragt, Menschen in "Anstalten" (Kaserne, Lehrlings- oder SchülerInnenheim, StudentInnenwohnheim, Gefängnis, Altersheim) nicht. Dabei sind ältere Teenager und junge Erwachsene gerade die Gruppe, die sich am seltensten zu einer Religion bekennt.
Diese methodischen Einschränkungen führen tendenziell zu einer Überrepräsentation gesellschaftlich oder in der Familie erwünschter Antworten. So werden deutlich mehr katholische und evangelische Menschen ausgewiesen als diese Kirchen selbst Mitglieder angeben - bei den evangelischen Kirchen 3,8 % statt 3,0 % der Bevölkerung, 27 % mehr als in den offiziellen Zahlen. Das wären 340.000 Menschen -- so viele haben die evangelischen Kirchen in ihren offiziellen Zahlen in den letzten 15 Jahren nicht ausgewiesen.
Eine weitere dramatische Abweichung in den Ergebnissen der Erhebung ist der Anteil der römisch-katholischen Bevölkerung in Wien. Die Erhebung ergab 40 % Anteil, während die offizielle Zahl, die ja für Bevölkerung und für die römisch-katholische Bevölkerung zur Verfügung steht, nur 30 % ist. Wir sehen auch hier, dass die Methode der Befragung aus den genannten Gründen die korrekte Zahl der Angehörigen einer Religionsgesellschaft stark überschätzen kann.
Bei der Kategorie "andere" stellt sich die Frage, wo die herkommen sollen. Das ist mit 472.000 Menschen mehr als zweimal so viel wie der höchste Wert für "andere", der jemals ausgewiesen wurde, und mehr als das Sechsfache des Wertes aus der Volkszählung 2001. Wie weiter unten ausgeführt, ist das mit den bekannten Religionen nicht erklärbar. Möglicherweise haben hier etliche Menschen Pastafari, Jedi, "Spirituell", "Pantheistisch" oder andere "Bekenntnisse" genannt. Es ist auch denkbar, dass orthodoxe ChristInnen teilweise irrtümlich in diese Kategorie eingeteilt wurden.
Aus den genannten Gründen ist die Erhebung der Statistik Austria eine gute Ressource zur Abschätzung der Anzahl der Angehörigen einzelner Religionsbekenntnisse, aber sie lässt auch erkennen, dass sie die offiziellen Zahlen der Religionsgemeinschaften, soweit verfügbar, teilweise stark überschätzt, und für "andere" unmögliche Daten liefert. Deswegen nutzt das Kultusamt (Auftraggeber der Erhebung) die Zahlen auch nur dort, wo sonst nichts zur Verfügung steht. Diese Vorgehensweise wenden wir also auch hier an.
Statistisches Jahrbuch der Stadt Wien
Daten aus der amtlichen Statistik und "externen Quellen", für Religionsgemeinschaften unter anderem aus Umfragen und aus Schätzungen der Pfarrer bzw. der Islamischen Glaubensgemeinschaft. Einerseits sind dadurch wohl ziemlich optimistische (also überhöhte) Zahlen für die angegebenen Mitglieder einzelner Religionsgemeinschaften vorhanden, andererseits fehlen einige Religionsgemeinschaften wie die Zeugen Jehovas und die Freikirchen aus den Aufstellungen. Auf Basis der Angaben im Jahrbuch lässt sich ein konfessionsfreier Bevölkerungsanteil von 50 % in Wien fürs Jahr 2022 berechnen.
Details zu Religionsgemeinschaften
Römisch-katholische Kirche Österreichs
Bis zum Jahr 2023 hat diese Kirche ihre Statistiken zum Vorjahr bzw. Vorvorjahr bereits im Jänner publiziert. Dies soll sich ab 2024 ändern, erst im Herbst sollen die Zahlen erscheinen. Die Anzahl der Austritte und die Anzahl der "Katholiken" per Ende des Vorjahres werden somit bisher früh im Jahr bekanntgegeben, auf alle anderen Zahlen mussten wir ein Jahr warten. Ab 2024 sollten alle Zahlen im Herbst zur Verfügung stehen. Ggf. erscheinen Austrittszahlen schon vorher oder sie lassen sich etwa von Gemeindeverwaltungen anfordern.
Die Abgangsrate setzt sich großteils aus den Austritten und zu einem kleineren Teil aus dem Trend von Todesfällen einerseits und Taufen andererseits zusammen. Die Rate ist seit 2013 jedes Jahr mindestens 1 % der vormaligen Mitglieder, in den letzten Jahren deutlich darüber. Das sind 50.000 bis 95.000 Menschen, die die katholische Kirche jedes Jahr verliert, und der Anteil, sogar die Anzahl steigen kontinuierlich. Spätestens 2025 werden die von der römisch-katholischen Kirche ausgewiesenen "Mitglieder" nicht mehr die Bevölkerungsmehrheit stellen, möglicherweise schon 2024.
Da in der katholischen Kirche Säuglinge und Kleinkinder ohne eigene Willensbekundung getauft werden und die Kirche diese auch als Mitglieder zählt, ist eine realistischere Zählweise von "Bekenntnissen zum katholischen Glauben" angebracht. Die Anzahl der Kindertaufen ist bekannt, von der Gesamtzahl können also die noch nicht religionsmündigen, aber getauften Kinder, die sich nicht für ein Bekenntnis aussprechen konnten, abgezogen werden. Das ergibt einen freiwillig katholischen Bevölkerungsanteil von unter 45 %.
Hochrechnungen werden so erstellt, dass ein gewichteter Mittelwert der Abgänge der letzten drei Jahre berechnet und auf die vergangenen Monate aufgeteilt wird. Das ist zulässig, weil nach den besten verfügbaren Informationen in den ersten Monaten des Jahres etwas mehr Austritte passieren als später, man überschätzt so also die Abgänge während des Jahres nicht - eine gewisse Unterschätzung kann gegeben sein.
Formel für die gewichteten Abgänge: (3 * Vorjahr + 2 * Vorvorjahr + Vorvorvorjahr) / 6
Evangelische Kirchen in Österreich
Die evangelischen Kirchen publizieren im Frühjahr die Zahlen fürs Vorjahr. Bei diesen Kirchen ist die Austrittsrate seit 2016 mehr als 1,5 %, und seit 2019 (Verlust des Karfreitagsprivilegs) um oder über 2 %. Auch hier gibt es weniger Taufen als Todesfälle, die Abgangsrate ist in den letzten Jahren 2,2 bis 3 %.
Orthodoxe Kirchen
Diese Kirchen heben keine Kirchenbeiträge ein, zählen somit ihre "Mitglieder" nicht. Es gibt also nur Schätzungen über ihre Anzahl. Es ist plausibel anzunehmen, dass auch sie, wie die anderen großen christlichen Kirchen, jährlich 1-2 % ihrer Mitglieder oder Sympathisanten verlieren. Allerdings gibt es auch Zuzug aus Ländern mit vielen orthodoxen Menschen, es ist also ohne Zahlenbasis schwer, eine Entwicklung festzustellen oder zu prognostizieren.
Die Statistik Austria weist in ihrer Erhebung 436.700 orthodoxe Menschen aus. Es gibt Schätzungen bis 750.000, die Grundlage dafür ist unklar. Beim ORF gibt es ohne Quellenangabe für 2023 die Zahl von 500.000 Mitgliedern. Wir nehmen hier 450.000 als wahrscheinliche Obergrenze an.
Muslimische und alevitische Menschen, Schiiten, Sunniten, Jeziden, ...
Manchmal wird in Umfragen oder Erhebungen zwischen muslimisch und alevitisch unterschieden, manchmal nicht. "Muslimisch" ist aber auch keine homogene Gruppe, so wie "Christen" keine sind.
Auch hier gibt es keine offiziellen Zahlen, nur Schätzungen. Die meisten Schätzungen sind um 700.000 - 800.000 Menschen und 8-9 % Bevölkerungsanteil. Wir arbeiten hier mit 750.000, die Schätzungen aus 2016 (ein Jahr mit starken Fluchtbewegungen aus islamischen Ländern) geben 700.000 an, die Statistik Austria kam 2021 auf 745.600 Menschen. Der ORF nennt ohne Quellenangabe 575.400 Mitglieder der islamischen Glaubensgemeinschaft und 27.000 AlevitInnen.
Ein Problem der Zuordnung ist, dass häufig angenommen wird, dass die Geflüchteten automatisch die "offizielle" Religion des Herkunftslandes haben. Viele "islamische" Staaten geben Zahlen wie 99 oder 100 % Moslems an - wir wissen aber, dass gerade religiöse Minderheiten und noch stärker nicht gläubige Menschen vor der Unterdrückung flüchten. Die Zahl 750.000 hier ist also eher am oberen Ende geschätzt. Dies könnte sich in Zeiten mit größeren Flucht-Aktivitäten aus islamischen Ländern ändern.
Der Staat hat sich immer gewünscht, einen gemeinsamen Ansprechpartner für die "islamische" Religionsgemeinschaft zu haben. Und das, obwohl blutige Gewalt zwischen den einzelnen Zweigen (z. B. Schiiten und Sunniten) im Ausland auf der Tagesordnung ist, und die Aleviten vor Gericht erkämpfen mussten, dass sie als separate Religionsgesellschaft geführt werden. Mittlerweile gibt eine anerkannte Alevitische Religionsgesellschaft und zwei Bekenntnisgemeinschaften.
Andere christliche Bekenntnisse
Von folgenden wissen wir:
- Altkatholiken (historisch anerkannt): Meldungen aus 2023 zufolge 8.400 bis 9.000 Menschen, 0,1 % in der Erhebung der Statistik Austria. Laut Kultusamt 9.500 Menschen. In der Volkszählung 2001 noch 14.621 Mitglieder.
- Freikirchen (anerkannt seit 2013): Sie hatten bei ihrer Anerkennung 2013 Schwierigkeiten, die damals geforderte Zahl von 17.000 Mitgliedern (0,2 % der Bevölkerung) zusammenzubekommen. Mit dem Trick, nicht getaufte Kinder und Jugendliche (entgegen ihren Grundsätzen vom freiwilligen, informierten Bekenntnis) als Mitglieder zu zählen, kamen sie auf eine als ausreichend geschätzte Zahl. Sie geben 20.000 Mitglieder an, das Kultusamt 18.500, der ORF ohne Quellenangabe 17.000 Mitglieder. Weiters gibt es einige freichristliche Gemeinden, die nicht im Verband der Freikirchen organisiert sind, zu diesen gehören in Summe vielleicht noch einige tausend Menschen.
- Zeugen Jehovas (anerkannt seit 2009): Sie geben selbst mit November 2021 22.052 Angehörige in Österreich an, das Kultusamt 22.000.
- Mormonen ("Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage", anerkannt seit 1955): Sie geben für 2020 4.662 Mitglieder in Österreich an, das Kultusamt 4.700.
- Siebenten-Tage-Adventisten: Sie sind weit unter der für die Anerkennung benötigte Grenze und geben für 2020 "knapp 4.300 Mitglieder" an.
- Neuapostolische Kirche (anerkannt seit 1975): 5.153 Mitglieder Ende 2023 (Jahresbericht NAK-CH).
- Vereinigte Pfingstkirche: Nur mit sich selbst vereinigt, weil andere Pfingstkirchen im Bund der Pfingstkirchen innerhalb der Freikirchen anerkannt sind. Ähnliches gilt für die "Vereinigungskirche", die nicht einmal Standorte für Gottesdienste angibt. Von solchen Mini-Gemeinschaften gibt es keine Mitgliederzahlen, sie können aber auch nicht groß sein.
- Wikipedia listet weitere Bekenntnisgemeinschaften, die wegen ihrer deutlich geringeren Mitgliederzahlen nicht für die staatliche Anerkennung in Frage kommen.
Das ergibt knapp über 65.000 Mitglieder von Gemeinschaften, die Zahlen publizieren, und einige weitere Gruppen, die höchstens auf einige Tausend Angehörige kommen dürften. So ist die Schätzung von 100.000 "anderen christlichen" Menschen in Österreich als Obergrenze plausibel, wahrscheinlich etwas überhöht.
In dieser Gruppe ist auch das Phänomen der Doppelzählung mit Katholiken vorhanden. Die freieren christlichen Gemeinschaften üben keinen großen Druck aus, dass die Mitglieder formell aus der (in vielen Fällen) katholischen Kirche austreten. Insbesondere dort, wo der Austritt größere soziale Konsequenzen hätte, unterbleibt er länger, man ist ja irgendwie christlich. So kommt es vor, dass Menschen, die aktiv am Gemeindeleben teilnehmen und von der Freikirche als eigenes Mitglied gezählt werden, auch noch seitens der katholischen Kirche als Mitglied angegeben sind. Die Anzahl ist nicht bezifferbar.
Andere Religionen bzw. Bekenntnisse
Von folgenden wissen wir:
- Israelitische Kultusgemeinde (anerkannt seit 1890): Die IKG Wien nennt 8.000 Mitglieder, nochmal so viele seien "halachisch", also nach mündlich überlieferten internen Gesetzen jüdisch. Dies ist bei weitem die größte Gemeinde in Österreich und auch für Steiermark, Kärnten und das Burgenland zuständig. Die IKG Innsbruck nennt "über 160" Mitglieder in Tirol und Vorarlberg. Die Volkszählung 2001 ergab 8.100 jüdische Menschen, die Statistik-Austria-Erhebung für 2021 5.400 Menschen. Das Kultusamt gibt 8.000 Mitglieder an.
- Buddhisten (anerkannt seit 1983): In der Volkszählung 2001 10.402 Menschen; spätere Angaben sind "mehr als 3.000". Laut Kultusamt ca. 4.500 Mitglieder, laut Statistik Austria 2021 10.902. Der ORF nennt 2023 ohne Quellenangabe 35.000 Mitglieder.
- Hinduismus: Laut Volkszählung 2001 3.629 bekennende Hindus, Schätzung auf Wikipedia: "Mehrere tausend".
- Sikh-Glaubensgemeinschaft: Keine Informationen
- Bahá'í: 1.300 bekennende Menschen in Österreich (Quelle: Nationales Bahá'í Sekretariat, E-Mail-Kommunikation)
- Pastafari: Laut Homepage 1.030 Mitglieder. In informellen Umfragen scheint sich ein höherer Prozentsatz dazu zu bekennen.
- Atheistische Religionsgesellschaft: Laut Homepage "über 370" Mitglieder.
Auch hier dürfte eine Schätzung von 100.000 Menschen, die sich zu anderen, nicht christlichen Religionen bekennen, die Obergrenze zu sein, vermutlich sogar stark überhöht.
Konfessionsfreie
Durch das Abziehen der Anzahl der Menschen mit religiöser Bekenntnis von der Bevölkerungszahl erhalten wir die Anzahl der Bekenntnisfreien.
Dabei werden, wenn möglich, die offiziellen Zahlen der Religionsgemeinschaften verwendet. Dieses Vorgehen ist konsistent mit den Gesetzen und der Vorgehensweise des Kultusamtes. Die jährlich erscheinenden Daten ermöglichen auch unterjährige Berechnungen und Aktualisierungen.
Dies ergibt aktuell etwa 2,85 Mio. Menschen, etwas über 31 % der Gesamtbevölkerung. Ihr Anteil und ihre Anzahl haben sich seit der Volkszählung 2001 mehr als verdoppelt.